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   BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94   

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BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94 (https://dejure.org/1994,17961)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1994 - 6 B 83.94 (https://dejure.org/1994,17961)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 6 B 83.94 (https://dejure.org/1994,17961)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Genehmigung zur Führung eines von der San Carlos Universität in Guatemala verliehenen Professorentitels - Nachweis einer mit dem Professorenamt verbundenen regelmäßigen wissenschaftsbezogenen und forschungsbezogenen Verbindung mit der verleihenden Hochschule - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94
    Das wiederum würde jedoch voraussetzen, daß sich dem Gericht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212, 217).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94
    Ist aber ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 -, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 115, 197 und 232).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94
    Ist aber ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 -, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 115, 197 und 232).
  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 83.94
    Ist aber ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 -, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 115, 197 und 232).
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